0.1 Gesundheit und Politik
Und dann gibt es noch die qualifizierte elektronische Signatur (QES).
Diese Signatur ist durch sehr aufwendige technische Verfahren gesichert. Die QES beruht auf einem qualifizierten Zertifikat und wurde mit einer sicheren Signaturerstellungseinheit erstellt. Die Unterschrift wird mithilfe von Signaturkarten erzeugt, hat einen sehr hohen Beweiswert und ersetzt im Endeffekt die Schriftform. Allerdings kommt sie fast nicht zum Einsatz, da ich mich dafür zuvor offiziell authentifizieren und registrieren muss. Bisher setzt sie deshalb auch fast kein Dienstleister in seinem Portfolio ein.
In Finnland, Estland oder Österreich sind die elektronische und die mobile Signatur der handschriftlichen Unterschrift rechtlich gleichgestellt. Da sind wir in Deutschland noch weit entfernt, oder?
Sehr weit entfernt. Technisch gibt es viele gute Möglichkeiten, aber der Gesetzgeber hinkt hinterher.
Was wäre zum Beispiel ein modernes Verfahren?
Etwa mit Barcode oder QR-Code. Das könnte sogar zum Einsatz kommen, wenn man am Telefon Verträge abschließt. Der Vertrag wird eingescannt und per Barcode auf das Smartphone des Kunden geschickt. Der verifiziert das Dokument und schickt den Code zurück. Der Vorteil: Ich muss nicht einmal das Originaldokument rumschicken und trotzdem ist das Verfahren rechtlich bindend.
Das „Gesetz zur Förderung der elektronischen Verwaltung“, das sogenannte E-Government-Gesetz, soll mehr Klarheit schaffen. Wirklich?
Die Kommunikation zwischen Kunden, Bürgern, Behörden, Ämtern und Körperschaften soll besser werden. Dadurch werden auch im Gesundheitswesen die Wege schneller und unkomplizierter – aber nur für diejenigen, die bereit sind, technisch mitzugehen. Das heißt: Die Versicherten müssen ihren Krankenkassen auch vertrauen.
Ein Beispiel für die Erleichterung.
Ich könnte per Smartphone oder E-Mail ein Dokument an die Krankenkasse übermitteln, um eine Kostenerstattung zu beantragen. Das Originaldokument muss also nicht mehr per Post verschickt werden. Davon profitieren die Kunden und die Krankenkasse.
Das Thema Signaturen betrifft zum Beispiel auch digitale Mitgliedschaftserklärungen. Wie sieht es da aus?
Hier gibt es zwei große Herausforderungen. Erstens: Das Verfahren datenschutzrechtlich sicher zu machen, weil es hier um Sozialdaten von Kunden geht, die bisher noch nicht bei der jeweiligen Krankenkasse versichert waren.
Und zweitens?
Einen End-to-End-Prozess zu kreieren - vom ersten Kontakt über die Unterschrift bis zur Verarbeitung in oscare®. Dieser sollte eine sogenannte Dunkelverarbeitung sein, also ein rein automatisierter Prozess. Die Testphase ist erfolgreich abgeschlossen.
Die Digitalisierung des Gesundheitswesens wird weiter voranschreiten. Die Kunden erwarten einfache und gleichzeitig sichere Verfahren. Was sind dabei für die Krankenkassen die größten Herausforderungen?
Das sind sicherlich der Datenschutz und die Sicherheit der eigenen Systeme. Letztendlich greifen die Kunden von außen auf Systeme zu, die mit den internen IT-Systemen verbunden sind. Diese und die dort befindlichen sensiblen Daten müssen gut gesichert sein.
Der Datenschutz ist wichtig, aber sind die Hürden für den Datenschutz vielleicht auch einfach zu hoch? Sind das Regelungen aus einer Zeit, die der digitalen Welt nicht mehr angemessen sind?
Daher sollen sie durch das E-Government-Gesetz angepasst werden. Aber wer konnte sich schon vor ein paar Jahren vorstellen, dass man heutzutage mit einem Smartphone durch die Gegend läuft, das mehr Rechnerleistung bietet, als man für die erste Mondlandung brauchte. Die Politik ist deshalb gefordert, schneller und mit der Zeit zu gehen.